Jede Kommune in Deutschland hat eine Leitung: Bürgermeister:innen.
In den meisten Bundesländern wählen die Bürger:innen die Kandidat:inn:en direkt ins Amt.
Sie sind Vorsitzende des Stadt-/Gemeinderats, verantworten die Umsetzung der Beschlüsse und bestimmen die Verwaltung.
Oft müssen Kandidat:inn:en mindestens 25 und dürfen höchstens 65 Jahre alt sein.
Je nach Bundesland üben sie dieses Amt zwischen sechs und acht Jahren aus – meistens hauptamtlich, hin und wieder auch ehrenamtlich.
Vor allem aber vertreten die Bürgermeister:innen ihre Gemeinden nach außen.